Pressemitteilung
Bankrotterklärung für die deutsche Rüstungsexportkontrolle
Bundesgerichtshof urteilt im Fall illegaler Waffenexporte von Heckler und Koch nach Mexiko
Berlin, Freiburg, Stuttgart, Tübingen, 30. März 2021 – Im Fall der illegalen Rüstungsexporte von Heckler & Koch (H&K) nach Mexiko hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute die Revision der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten verworfen und damit das Urteil aus vorheriger Instanz weitgehend bestätigt. Von Heckler & Koch werden mehr als drei Millionen Euro aus dem illegalen Mexiko-Geschäft eingezogen. Endverbleibserklärungen sind nicht Teil von Exportgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Dies ist ein wegweisendes Urteil mit Sprengkraft für die gesamte deutsche Rüstungsexportkontrolle.
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